Klimaschutzbezogene Ziele bei der Entwicklung neuer Baugebiete
Schaffung von Akzeptanz durch Beratung der Gemeinde und Hinweis auf Fördermöglichkeiten von:
- Minimierung des Wärmebedarfs von Gebäuden insbesondere durch
kompakte Bauweise, - technische Vorkehrungen gegen Wärmeverluste (Wärmedämmung) mit Regelungen zum energetischen Gebäudestandard analog zu den Energieeffizienz-Standards der einschlägigen KfW-Förderprogramme,
- eine auf eine optimale passive Nutzung von Sonneneinstrahlungen ausgerichtete Stellung der Baukörper sowie die Vermeidung von Verschattung.
- Errichtung von Grasdächern ab einer bestimmten Fläche
- Möglichst CO2-freieDeckung des verbleibenden Wärmeenergiebedarf entweder durch die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Solarthermie, Geothermie etc.),
- CO2-minimierte Heizsysteme oder durch die Nutzung von Wärmenetzen (Nah - oder Fernwärme aus KWK -Anlagen oder anderen Wärmequellen).
- Daneben spielt in einigen Städten/Gemeinden auch die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ,z.B. durch Photovoltaikanlagen oder Kleinwindkraftanlagen zur Einspeisung ins Netz eine gewisse Rolle.
- Kompensation „am Ort des Geschehens“
- Reduzierung der Flächenversiegelung
- Innenentwicklung vor neuen Baugebieten am Ortsrand