Klimaschutzbezogene Ziele bei der Entwicklung neuer Baugebiete


Schaffung von Akzeptanz durch Beratung der Gemeinde und Hinweis auf Fördermöglichkeiten von:

  • Minimierung des Wärmebedarfs von Gebäuden insbesondere durch
    kompakte Bauweise,
  • technische Vorkehrungen gegen Wärmeverluste (Wärmedämmung) mit   Regelungen zum energetischen Gebäudestandard analog zu den Energieeffizienz-Standards der einschlägigen KfW-Förderprogramme,
  • eine auf eine optimale passive Nutzung von Sonneneinstrahlungen ausgerichtete Stellung der Baukörper sowie die Vermeidung von Verschattung.
  • Errichtung von Grasdächern ab einer bestimmten Fläche
  • Möglichst CO2-freieDeckung des verbleibenden Wärmeenergiebedarf entweder durch die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Solarthermie, Geothermie  etc.),
  • CO2-minimierte Heizsysteme oder durch die Nutzung von Wärmenetzen (Nah - oder Fernwärme aus KWK -Anlagen oder anderen Wärmequellen).
  • Daneben spielt in einigen Städten/Gemeinden auch die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ,z.B. durch Photovoltaikanlagen oder Kleinwindkraftanlagen zur Einspeisung ins Netz eine gewisse Rolle.
  • Kompensation „am Ort des Geschehens“
  • Reduzierung  der Flächenversiegelung
  • Innenentwicklung vor neuen Baugebieten am Ortsrand